Kosten klar geregelt
Die Tarife für Leistungen im Bereich Pflege sind vertraglich geregelt.
Patientenbeteiligung für Pflegeleistungen
Die Klienten haben eine Patientenbeteiligung von 20%, maximal
CHF 15.35 pro Tag, der Pflichtleistungen zu tragen.
Zu beachten sind Selbstbehalt und die individuell festgelegte Franchise der Versicherer.
Details zum neuen Pflegegesetz entnehmen Sie den untenstehenden Informationsschreiben.
Vermietung und Verkauf von Pflegematerial und Krankenmobilien
Die Tarife für Pflegematerial und Krankenmobilien entnehmen sie dem unten aufgeführten Tarifblatt.