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Kosten klar geregelt

Die Tarife für Leistungen im Bereich Pflege sind vertraglich geregelt.

Ambulante Pflege (ohne Akut- und Übergangspflege) gemäss KLV
 

Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) sieht folgende Kostensätze pro Stunde vor:

  • Abklärung, Beratung, Koordination (7a)                
    CHF 76.90
     
  • Untersuchung und Behandlung (7b)                      
    CHF 63.00
     
  • Grundpflege (7c)                                                 
    CHF 52.60

Diese Tarife sind gültig ab 1. Januar 2020.
siehe Downloads "Merkblatt Tarife ab 01.01.2020"

 

Wer bezahlt die Spitex-Leistungen?

Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege werden abzüglich Selbstbehalt durch die Versicherer übernommen. Zu beachten sind die individuell festgelegten Franchisen.

Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der freiwilligen Zusatzversicherung eingeschlossen sein.

Individuell zwischen Klient und der SPITEX Gossau SG vereinbarte, nicht kassenpflichtige Leistungen werden zum Kostensatz von CHF 52.60 pro Stunde verrechnet und direkt dem Klienten in Rechnung gestellt.

Vereinbarte Termine, die nicht eingehalten werden und nicht bis 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden mit einer Umtriebsentschädigung von CHF 50.00 verrechnet.

Wir erfassen unsere Leistungen elektronisch. Pro Einsatz werden minimal 10 Minuten (15 Minuten für hauswirtschaftliche Leistungen) in Rechnung gestellt. Anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet. Die kassenpflichtigen Leistungen verrechnen wir direkt dem Versicherer, für die nicht kassenpflichtigen Leistungen erhalten Sie von uns eine Monatsrechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.
 

Patientenbeteiligung für Pflegeleistungen

Die Klienten haben eine Patientenbeteiligung von 20%, maximal
CHF 15.35 pro Tag, der Pflichtleistungen zu tragen.

Zu beachten sind Selbstbehalt und die individuell festgelegte Franchise der Versicherer.

Details zum neuen Pflegegesetz entnehmen Sie den untenstehenden Informationsschreiben.
 

Vermietung und Verkauf von Pflegematerial und Krankenmobilien

Die Tarife für Pflegematerial und Krankenmobilien entnehmen sie dem unten aufgeführten Tarifblatt.

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