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Wir kümmern uns um Sie

Unser Vorgehen zur Aufnahme eines neuen Klienten ist systematisch und stellt sicher, dass genau die Leistungen vereinbart werden, die in der betreffenden Situation notwendig und sinnvoll sind.

Unsere Leistungen umfassen folgende Tätigkeiten:
 

KLV Art. 7a Massnahmen der Abklärung und Beratung

  • Abklärung des Pflegebedarfs und des Umfeldes des Patienten und Planung der notwendigen Massnahmen zusammen mit Arzt (Aerztin) und Klient (Klientin).
     
  • Beratung des Klienten oder der Klientin sowie gegebenenfalls der nichtberuflich an der Krankenpflege Mitwirkenden bei der Durchführung der Krankenpflege, insbesondere bei der Einnahme von Medikamenten oder beim Gebrauch medizinischer Geräte und Vornahme der notwendigen Kontrollen.
     

KLV Art. 7b Massnahmen der Untersuchung und der Behandlung

Messung der Vitalzeichen (Puls, Blutdruck, Temperatur, Atem, Gewicht etc.) Einfache Bestimmung des Zuckers in Blut und Urin

  • Entnahme von Untersuchungsmaterial zu Laborzwecken
     
  • Massnahmen der Atemtherapie (02-Verabreichung, Inhalation, einfache Atemübungen, Absaugen)
     
  • Einführen von Sonden oder Kathetern und die damit verbundenen pflegerischen Massnahmen
     
  • Massnahmen bei Hämo- oder Peritonealdialyse
     
  • Verabreichung von Medikamenten, insbesondere durch Injektionen oder Infusion
     
  • Enterale oder parenterale Verabreichung von Nährlösungen
     
  • Massnahmen zur Überwachung von Infusionen, Transfusionen und Geräten, die der Behandlung oder der Kontrolle und Erhaltung von vitalen Funktionen dienen
     
  • Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden (inkl. Decubitus- und Ulcus-cruris-Pflege) sowie Fusspflege bei Diabetikern
     
  • Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- oder Darmentleerung inkl. Rehabilitationsgymnastik bei Inkontinenz
     
  • Hilfe bei Medizinal-, Teil- oder Vollbädern, Anwendung von Wickeln, Packungen und Fangopackungen
  • Verabreichung und Überwachung von Nährlösungen
     
  • Verabreichung und Überwachung von Infusionen
     
  • Massnahmen zur Atemtherapie (Verabreichen von O2)
     
  • Versorgung von akuten und chronischen Wunden
     

KLV Art. 7c Massnahmen der Grundpflege

  • Allgemeine Grundpflege bei Klienten und Klientinnen, welche Tätigkeiten nicht selber ausführen können, wie Beine einbinden, Kompressions-strümpfe anlegen, Betten, Lagern, Bewegungsübungen, Mobilisieren, Dekubitusprophylaxe, Massnahmen zur Verhütung oder Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut, Hilfe bei der Mund- und Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken
     
  • Psychiatrische oder psychogeriatrische Grundpflege


Vermietung und Verkauf von Pflegematerial und Krankenmobilien

Wir vermieten oder verkaufen Ihnen benötigtes Pflegematerial sowie Krankenmobilien. Rufen Sie uns an, Tel. 071 383 23 63, wir beraten Sie gerne.

Bitte verstehen Sie auch, dass wir aus Gründen der Hygiene keine verkauften Pflegematerialen oder Krankenmobilien zurücknehmen können.

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